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Steuertipp: Privatdarlehen mit Mini-Zins kann zur Steuerfalle werden

30.07.2025, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/1041162

Ein zinsgünstiges Privatdarlehen kann als teilweise Schenkung gelten und somit Schenkungsteuer auslösen, wenn die Konditionen deutlich besser sind als marktüblich. Im konkreten Fall gewährte ein Mann seiner Schwester ein Darlehen mit 1% Zins, während das Finanzamt einen Vergleichszins von 5,5% ansetzte. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied jedoch, dass dieser pauschale Zinssatz nur dann verwendet werden darf, wenn kein marktüblicher Vergleichswert vorliegt. Da im konkreten Fall ein marktüblicher Zinssatz von 2,81% nachgewiesen wurde, war die Berechnung des Finanzamts fehlerhaft (BFH-Urteil vom 31.7.2024, II R 20/22).

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