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Schildbürger-Streich bei der Grundsteuerreform verhindern!

Presseinformation 01.10.2019

Landesregierung muss sich für eine einfach zu erhebende Grundsteuer einsetzen –

Schattenberechnung für den Länderfinanzausgleich würde für erheblichen Mehraufwand sorgen

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine steuerzahlerfreundliche Grundsteuer einzusetzen und die Inanspruchnahme der geplanten Öffnungsklausel zu vereinfachen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einer Reform des Grundsteuergesetzes ist zwar vorgesehen, den Ländern über eine sog. Öffnungsklausel die Möglichkeit zu eröffnen ein eigenes Ländermodell für die Grundsteuer zu verfolgen. Die Bundesregierung plant allerdings, dass Länder, die die Öffnungsklausel nutzen, dennoch die Berechnung des sog. Scholz-Modells durchführen müssten, um die Bewertungsgrundlage für den Länderfinanzausgleich zu erstellen. „Mit der Öffnungsklausel könnten die Länder und damit auch Baden-Württemberg selbst die bestmögliche Lösung für die Steuerzahler wählen. Dabei kommt aus Sicht des Bundes der Steuerzahler nur das einfache und transparente Flächenmodell infrage, das zur Berechnung Grundstücksgröße und Nutzfläche heranzieht. Eine komplizierte doppelte Berechnung für den Länderfinanzausgleich wäre jedoch völlig absurd und würde zu immensem bürokratischem Mehraufwand führen“, erklärt Zenon Bilaniuk, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg.

Die Landesregierung sollte sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass für den Länderfinanzausgleich auf statistische Daten zurückgegriffen wird, um einen Vergleichswert zu berechnen. Das Ansinnen, die Finanzverwaltung eine Doppelberechnung der Grundsteuer durchführen zu lassen, kommt einem Schildbürger-Streich gleich. Möglicherweise will man damit auch die Bundesländer, die von der bundesgesetzlichen Regelung abweichen wollen, davon abhalten, die Öffnungsklausel in Anspruch zu nehmen. Daher lehnt der Bund der Steuerzahler die bisher geplante Schattenrechnung für den Länderfinanzausgleich ab.

Die CDU in Baden-Württemberg hat sich bereits für die Einführung eines einfach zu handhabenden Flächenmodells ausgesprochen, nun sollte sich der Koalitionspartner bewegen und sich für die Nutzung der Öffnungsklausel aussprechen. Der Landesgesetzgeber kann am besten den regionalen Gegebenheiten in Baden-Württemberg Rechnung tragen. Durch eine Öffnungsklausel bietet sich der Landesregierung die Chance Mehrbelastungen für die Masse der Steuerzahler im Südwesten zu verhindern. Gerade in Baden-Württemberg hat der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu enormen Preissteigerungen beim Grund und Boden geführt. Es steht daher zu befürchten, dass das vom Bund vorgeschlagene Modell für die Grundsteuer, das sich an Mieten und aktuellen Bodenwerten orientiert, das Wohnen im Südwesten weiter verteuern würde. Bei einer vom Bundesgesetzesentwurf abweichenden Grundsteuerreform kann zudem ein Bewertungsverfahren gewählt werden, das einfacher umzusetzen ist.

Stuttgart, 1.10.2019

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