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Rechtstipp: Verbraucherrecht - Nachteil bei der Umweltprämie muss lahmer Händler ausgleichen

28.04.2025, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/1029809

Liefert ein Autohaus ein Elektroauto verspätet, so dass dem Käufer ein Anteil der »Umweltprämie« entgeht (hier war die staatliche Prämie in der Zwischenzeit von 6.000 € auf 4.500 € gesunken), so muss der Autohersteller diesen Schaden ersetzen. Das gelte auch dann, wenn der Kunde die Bestellung zurückruft und bei einem anderen Autohaus ein E-Auto bestellt. (Hier sollte das Fahrzeug laut Vertrag »im Jahr 2022« geliefert werden, in dem die Prämie noch höher war. Im Februar 2023 widerrief der Kunde und bestellte woanders - unter Berücksichtigung der kleineren Prämie.) Der Händler könne sich nicht mit einem lediglich pauschalen Verweis auf Lieferverzögerungen und Produktionsengpässe herausreden. (AmG München, 223 C 15954/23) - vom 01.02.2024

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