Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Rechtstipp: Krankenversicherung - Eine A...

Rechtstipp: Krankenversicherung - Eine Abnehmspritze wird nicht bezahlt

13.08.2025, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/1041250

Eine Frau kann von ihrer (gesetzlichen) Krankenversicherung nicht verlangen, dass sie ihr eine so genannte Abnehmspritze bezahlt. Handelt es sich bei der Spritze um ein Arzneimittel zur Gewichtsreduktion und damit um ein "Lifestyle-Produkt", so ist die Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Die gesetzliche Krankenversicherung müsse "nicht für alles leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist". (SG Mainz, S 7 KR 76/24) - vom 16.06.2025

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland