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Rechtstipp: Eigentumswohnung - An Pfingsten kann die Eigentümerversammlung ruhig stattfinden

24.03.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/16148

Zwar scheiden bestimmte hohe Feiertage oder ungewöhnliche Uhrzeiten aus, um zu einer Eigentümerversammlung einzuladen. Die Ansetzung einer solchen Versammlung für den Abend eines Pfingstmontags ist jedoch nicht per se verboten. Zwar müsse an Feiertagen zum Beispiel auf Kirchgänger und den Gottesdienstzeiten Rücksicht genommen werden. Am Abend des Pfingstmontags jedoch könne davon ausgegangen werden, dass kirchliche Aktivitäten abgeschlossen sind. (LG Frankfurt am Main, 2-13 S 129/18)

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