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Luftverkehrsteuer

Steuerlexikon / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Arbeitnehmer 23.08.2022

Die Luftverkehrsteuer wurde zum 1. Januar 2011 zur Konsolidierung des Bundeshaushalts eingeführt.

Steuereigenschaften

Steuergegenstand Abflüge von Fluggästen von inländischen Standorten
Bemessungsgrundlage Flugzielort
Steuersatz 12,88 – 58,73 Euro/Flug
Aufkommen 0,57 Mrd. Euro (2021)
Anteil am Steueraufkommen 0,07 Prozent (2021)
Ertragshoheit Bund

 

Beurteilung

  • aufgrund des geringen Aufkommens als Mittel zur Sicherung ausreichender Staatseinnahmen wenig geeignet
  • verstößt gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip
  • kein erforderliches Instrument zum Erreichen umwelt- und klimapolitischer Ziele

 

Empfehlung

  • Abschaffung der Luftverkehrsteuer

 

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