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Der Bund der Steuerzahler NRW unterstützt Musterprozess gegen Straßenbaubeiträge in Wuppertal
© KI generiert

Klage ist raus: gegen Straßenbaubeiträge in Wuppertal

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 08.05.2026, Bärbel Hildebrand

Der Bund der Steuerzahler NRW unterstützt Musterprozess gegen Straßenbaubeiträge in Wuppertal: Ein Grundstückseigentümer soll Straßenbaubeiträge zahlen, obwohl das Land NRW die Kosten vollständig hätte übernehmen können. Voraussetzung dafür war ein gesetzlich vorgeschriebenes Straßen- und Wegekonzept. Dieses hat die Stadt jedoch nicht ordnungsgemäß erstellt. Die Folge: Die Bürger sollen nun zahlen. In diesem Rechtsstreit unterstützt der BdSt NRW jetzt einen Musterprozess.

Der Fall Wuppertal

Über 537,93 Euro lautet ein Beitragsbescheid, den ein Wuppertaler von der Stadt erhalten hat. Mit dieser Summe will die Stadt Wuppertal ihn an der Kanalsanierung in seiner Straße beteiligen. Das hält der Bund der Steuerzahler NRW für nicht rechtens und unterstützt den Grundstückseigentümer deshalb mit einem Musterprozess. Verfasser der Klageschrift ist der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wilhelm Achelpöhler.

Straßen- und Wegekonzept fehlt

Die Besonderheit: Die Kanalsanierung wurde in einem Zeitraum beschlossen, in dem Straßenbaubeiträge zwar formal noch möglich waren. Gleichzeitig stellte das Land NRW jedoch Fördermittel für die Kommunen bereit, um die Anlieger vollständig zu entlasten. Voraussetzung dafür war, dass die Kommune ein so genanntes Straßen- und Wegekonzept erstellt.

Ein solches Konzept ist eine gesetzlich vorgeschriebene Planung. Es legt fest, wann und wo Straßen saniert werden sollen und dient auch dazu, Bürger frühzeitig zu informieren. Die Stadt Wuppertal hat es versäumt, ein solches Straßen- und Wegekonzept ordnungsgemäß zu erstellen. Dadurch konnte sie keine Fördermittel erhalten.

Straßenbaubeiträge wären vermeidbar

„Dieses Versäumnis hat direkte Folgen für die Bürger“, kritisiert BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer. „Die Stadt verlangt nun Straßenbaubeiträge von den Grundstückseigentümern – obwohl sie vermeidbar gewesen wären, hätte die Stadt sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.“

Musterprozess vor VG Düsseldorf

Im Kern geht es um eine zentrale Frage: Darf eine Kommune Kosten auf Bürger abwälzen, wenn sie zuvor gesetzliche Pflichten nicht erfüllt hat? Diese Frage soll der Musterprozess vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 5 K 4344/26) klären. Ziel ist es, Rechtssicherheit für aktuell und künftig betroffene Bürger zu schaffen und vergleichbare Fälle auch in anderen Städten und Gemeineden zu prüfen.

Betroffene sollten BdSt informieren

Der BdSt NRW begleitet den Musterprozess und informiert betroffene Bürger über den Fortgang. Wer ebenfalls einen entsprechenden Bescheid erhalten hat, sollte den Bund der Steuerzahler NRW informieren (Telefon 0211/99 17 50) und zudem die Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Der BdSt NRW empfiehlt:

Dem Vernehmen nach ist noch für eine Reihe weiterer Straßen in Wuppertal die Abrechnung von Straßenbaubeiträgen vorgesehen. Wer künftig einen Bescheid erhält, sollte unbedingt Widerspruch erheben und gleichzeitig beantragen, das eigene Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, bis das vom Bund der Steuerzahler unterstützte Verfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 5 K 4344/26) abgeschlossen ist.

Lässt die Stadt sich auf das Ruhen ein, wird der Widerspruch zunächst nicht weiter bearbeitet und vor allem auch kein Widerspruchsbescheid erlassen. Dadurch bleibt den betroffenen Bürgern erspart, nach Erhalt des Widerspruchbescheids innerhalb eines Monats selbst Klage erheben zu müssen, um ihre Rechte zu wahren.

Auch die Stadt erspart sich Verwaltungsaufwand, wenn sie sich mit dem Ruhen von Straßenbaubeitrags-Widerspruchsverfahren einverstanden erklärt und erst nach Abschluss des BdSt-Musterprozesses unter Berücksichtigung der dann gerichtlich geklärten Rechtslage über die Widersprüche entscheidet.

BdSt NRW appelliert an Stadt Wuppertal

BdSt NRW-Vorsiteznder Rik Steinheuer: „Die Stadt Wuppertal hat sich mit der unnötigen Heranziehung ihrer Bürger zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Ich appelliere dringend an die Verantwortlichen, dass sich die Stadt wenigstens in diesem Punkt bürgerfreundlich verhält und Anträgen auf das Ruhen von Widerspruchsverfahren gegen Straßenbaubeitragsbescheide nachkommt.“

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