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Jetzt ist Karlsruhe gefordert!

Top News 08.04.2022

BdSt kritisierte Klima-Buchungstrick im Ampel-Nachtragshaushalt 2021 schon früh / Union reicht jetzt Klage ein

60 Milliarden Euro neue Schulden: Einen Nachtragshaushalt in dieser Höhe hatte die neue Ampel-Regierung kurz nach ihrer Vereidigung Ende 2021 auf den Weg gebracht. Im Kern wurden nicht benötigte Corona-Kredite in Investitionen für den Energie- und Klimafonds umgewandelt. Nun klagt die Union gegen die Ampel in Karlsruhe: Die Bundestagsfraktion will den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklären lassen, wie CDU-Spitzen heute erklärten. Als Bund der Steuerzahler hatten wir den Ampel-Nachtragshaushalt bereits im Dezember 2021 als Fehlstart in der rot-gelb-grünen Haushaltspolitik kritisiert und konkrete verfassungsrechtliche Zweifel erläutert. BdSt-Präsident Reiner Holznagel dazu: „Die neue Regierung baut den bereits bestehenden Klimafonds zu einem gigantischen Schuldenfonds mit zusätzlichen 60 Milliarden Euro Kredit aus. Dieser Vorgang ist verfassungsrechtlich bedenklich!“

Am Zweiten Nachtragshaushalt 2021 hatte der BdSt bereits im vergangenen Dezember folgende verfassungsrechtlich heikle Punkte kritisiert (z.T. lässt die CDU/CSU-Bundestagfraktion diese vom Bundesverfassungsgericht prüfen):  

  • Extra-Schulden zur Pandemiebekämpfung müssen von den Herausforderungen im Klimaschutz getrennt werden! Die Umwidmung dieser Schulden ist problematisch, weil der unmittelbare Sachzusammenhang verloren geht, um überhaupt auf Notlagenschulden zurückgreifen zu dürfen.
  • Es ist grundsätzlich problematisch, dass Rücklagen mittels Schulden gebildet werden, um in den nächsten Jahren Projekte zu finanzieren. Erst recht, wenn es sich um Notlagenschulden handelt.
  • Die Ampel sichert sich 60 Milliarden Euro Schulden, ohne detailliert zu begründen, welche einzelnen Ausgaben, Maßnahmen und Projekte mit welcher Wirkung finanziert werden sollen.
  • Zudem sind Notlagenschulden immer eine Ultima Ratio. Es gilt, sie zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren, wenn andere Haushalts-Mittel zur Verfügung stehen. Doch die Koalition lässt die Rücklage des Bundes von mehr als 48 Milliarden Euro weiter unangetastet, schlägt keine konkreten Einsparungen an anderer Stelle zur Gegenfinanzierung ihrer Klimapolitik vor und nutzt die langfristigen Steuermehreinnahmen nicht, die kontinuierlich neue Rekordmarken erreichen werden. 

Ähnlicher Buchungstrick der GroKo 2020 / BdSt-Vorreiterfunktion durch eigenes Rechtsgutachten

Tatsache ist, dass bereits die große Koalition 2020 einen ähnlichen Buchungstrick angewendet hatte. Auch damals, im Zuge des Zweiten Nachtragshaushalts 2020, wurden für die Pandemiebekämpfung gestattete Notlagen-Schulden für Klimaprojekte abgezweigt – seinerzeit im Umfang von 26 Milliarden Euro. Der BdSt hatte damals mit einem Rechtsgutachten von Professor Dr. Christoph Gröpl (Uni Saarland) erstmals generell klären lassen, dass die Schuldenbremse keine beliebig dehnbare Fiskalregel ist, weshalb bereits der Zweite Nachtragshaushalt 2020 in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig war. Nur erfolgte damals keine Klage in Karlsruhe gegen den Etat.

 

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