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Kellner bedient junge Frau im Biergarten

Heimische Wirtschaft unbürokratisch unterstützen

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 18.02.2022, Bärbel Hildebrand

BdSt NRW appelliert an die Stadt Mönchengladbach, dieses Jahr auf die Terrassengebühren zu verzichten.

Düsseldorf. "Die Stadt Mönchengladbach wäre gut beraten, in diesem Jahr noch einmal auf die Terrassengebühren zu verzichten", sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. Er betont, dass Gastronomen und Händler in den vergangenen zwei Jahren enorm unter den Corona-Einschränkungen gelitten haben und die Verluste noch lange nicht kompensiert seien. Der erneute Verzicht auf die Terrassengebühren sei eine unkomplizierte und unbürokratische Unterstützung der lokalen Gastronomie und des örtlichen Handels in diesen immer noch schwierigen Zeiten.

Die Terrassengebühr ist eine Sondernutzungsgebühr, die Gastronomen und Händler zahlen müssen, wenn sie Tische und Stühle zur Bewirtung ihrer Gäste oder Warenständer im öffentlichen Raum vor ihren Lokalen und Geschäften aufstellen. „Der Einnahmeausfall bei der Terrassengebühr sollte sich verschmerzen lassen, denn die Kommunen profitieren von guten Umsätzen durch Einnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer, bei der Gewerbe- und der Mehrwertsteuer“, erklärt Steinheuer. Auch auf lange Sicht sei der Verzicht für eine Stadt positiv: „Jedes Café, jede Eisdiele, jedes Einzelhandelsgeschäft, die die Corona-Krise nicht überstehen, bedeuten verlorene Jobs, leere Geschäftsräume und letztlich dauerhafte Einnahmeverluste für die Stadt.“  

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