
Gutscheine - Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie - Nr. 12
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Statt dem vollen Umsatzsteuersatz von bislang 19 Prozent wird für Speisen in der Gastronomie nur noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz fällig. Das gilt ab 1. Juli 2020. Was es jetzt zu beachten gibt, erklärt dieser BdSt-INFO-Service.
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