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+++ Gutschein-Lösung für Kulturveranstaltungen / Bundesrat stimmt zu +++

Service GmbH / Corona 15.05.2020

Gutschein statt Geld – das gilt nun für Tickets zu Kulturveranstaltungen. Bei coronabedingter Absage einer Kulturveranstaltung dürfen Veranstalter den Kunden Gutscheine in Höhe des ursprünglichen Eintrittspreises ausstellen. Dieser Wertgutschein kann entweder für die Nachholveranstaltung oder für ein anderes gleichwertiges Angebot des Veranstalters eingelöst werden. Dem hat der Bundesrat heute zugestimmt, um die Kulturszene vor Liquiditätsengpässen in der Corona-Krise zu bewahren. Der Bundestag hatte die Maßnahme erst gestern verabschiedet.

Details: Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Sollte die Verwendung des Gutscheins für den Kunden aufgrund persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar sein, kann er von den Veranstaltern die Auszahlung des Gutscheinwerts verlangen. Nicht eingelöste Gutscheine werden Ende 2021 erstattet.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.

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