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Generaldebatte zum Haushalt: BdSt MV kritisiert fehlende Strategien und stellt konkrete Forderungen auf

Presseinformation 14.12.2023

Vor dem Hintergrund der Generaldebatte zum Haushalt fordert der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. (BdSt MV)

1. Transparente und verfassungskonforme Haushaltsführung
2. Abbau von Doppelstrukturen
3. Entwicklung einer tragfähigen Personalpolitik
4. Verzicht auf Prestigeprojekte
5. Weniger Ausgaben für externe Beratung

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat sich im Verlauf der Haushaltsdebatte mit einer eigenen Stellungnahme in die Diskussion eingebracht und diese auch vor dem Finanzausschuss vorgetragen:

"Trotz Rekordeinnahmen steht das Land blank da, dies legt die Mittelfristige Finanzplanung offen. Nur mit Mühe gelingt es dem Land für die Jahre 24/25 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, indem es tief in die Rücklagen greift. Ursache dafür sind nicht hauptsächlich die aktuellen und vergangenen Krisen, sondern vielmehr eine Politik, die langfristige Strategien und Sparwillen vermissen lässt.  Zum wiederholten Male mahnen wir deshalb den konsequenten Abbau von Doppelstrukturen, die Entwicklung einer tragfähigen Personalstrategie und eine transparente Haushaltsführung an!", erklärt BdSt MV-Geschäftsführer Sascha Mummenhoff. "Wir fordern das Land außerdem auf, sich von teuren und unnötigen Prestigeprojekten, wie etwa der Darßbahn, der Karniner Brücke, dem Ikareum, der Warnow-Brücke oder Förderungen in Millionenhöhe wie für die Pütnitz, endgültig zu verabschieden. Die Verwaltungskosten vor allem für kleinere Förderprogramme müssen mithilfe der Digitalisierung radikal reduziert werden. Überhaupt muss die Digitalisierung dringend entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vorangetrieben werden. Das setzt gleichzeitig personelle Ressourcen frei. Einsparungspotential besteht darüber hinaus in den Ausgaben für externe Beratungen und die Öffentlichkeitsarbeit des Landes.

 

Mit Blick auf die ebenfalls beschlossene Auflösung des MV-Schutzfonds hebt der BdSt MV hervor: Zwar ist es richtig, diesen nun endgültig abzuwickeln, jedoch hängt dies, anders als vom Finanzminister zuletzt suggeriert, nicht direkt mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Sondervermögen auf Bundesebene zusammen. Vielmehr gab es diese Pläne, (endlich!), schon seit dem Frühjahr. Nun will man etwas über 400 Mio. Schulden zurückzahlen und sich dafür loben lassen. Richtigerweise ist es jedoch so, dass die Kritikerinnen und Kritiker des Schutzfonds, zu denen von Beginn an auch der BdSt MV gehörte, Recht hatten und die ursprünglich aufgenommene Summe von 2,85 Mrd. Euro deutlich zu hoch war. Dass der Antrag der CDU mit Änderungsantrag der FDP auf Prüfung des MV-Schutzfonds und die verbleibenden Sondervermögen für die Universitätsmedizinen und Digitalisierung keine Mehrheit gefunden hat, bedauern wir sehr. Immerhin stellte der Landesrechnungshof in seinem Sonderbericht zum MV-Schutzfonds schon im Sommer 2022 fest, dass die Nachtragshaushalte im Jahr 2020 sowie zumindest das Sondervermögen Universitätsmedizinen nicht verfassungskonform aufgenommen waren und bei den Maßnahmen zur Digitalisierung nur ein Bruchteil der Ausgaben überhaupt einen Bezug zur Pandemie hat. Dies alles zeigt, dass das Land die Prinzipien von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit nicht ernst genug nimmt. Die Landesregierung muss, auch ohne dass dies beklagt wird, verfassungskonforme Haushalte aufstellen", sagt Sascha Mummenhoff.

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