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Fette Beute Abgeordnetenhaus

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 05.11.2019

Altersentschädigung steigt sechsstellig

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat Ende September ein neues Abgeordnetengesetz beschlossen. Netter Nebeneffekt für seine 160 Mitglieder: Es steigen nicht nur die laufenden Diäten, sondern auch die Altersversorgung. Für langjährige Abgeordnete bedeutet der Beschluss auf einen Schlag ein Plus von mehreren Hunderttausend Euro.

Das fünfundzwanzigste Gesetz zur Änderung des „Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin“ hat es in sich. Der Bund der Steuerzahler hat sich den 48-seitigen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Linken, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP genau angesehen. Ein wesentlicher Punkt ist die Anpassung der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Diese „Diäten“ steigen ab 2020 von derzeit 3.944 Euro auf 6.250 Euro. Kaum beachtet worden ist bislang die Auswirkung auf die Altersversorgung der aktiven Abgeordneten.

Die Altersentschädigung errechnet sich ab 2020 auch für zuvor zurückgelegte Mandatszeiten an den erhöhten Entschädigungen. Nach neun Mandatsjahren beträgt der Mindestanspruch auf Altersentschädigung ab dem 63. Lebensjahr erstmalig 35 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Bei durchschnittlicher Lebenserwartung steigt die Summe der Altersentschädigungszahlungen damit um rund 165.000 Euro auf gut 450.000 Euro an.

Die höchstmögliche Altersentschädigung können sich Abgeordnete mit 20 Jahren Parlamentszugehörigkeit erdienen. Sie haben dann bereits ab dem 57. Lebensjahr Anspruch auf 65 Prozent der Entschädigung eines aktiven Abgeordneten. Dies entspricht dann monatlich 4.062 Euro und damit mehr, als aktive Abgeordneten 2019 monatlich verdient haben. Der Wert ihrer gesamten Altersversorgung steigt bei durchschnittlicher Lebenserwartung durch die Gesetzesänderung auf einen Schlag um mehr als 400.000 Euro auf über 1,1 Mio. Euro in heutigen Preisen.

Besonders dreist ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler, dass sich die Abgeordneten die Mandatsjahre in Teilzeit mit einer Altersversorgung bezogen auf das nun höhere Diätenniveau vergolden. Besonders krasses Beispiel: Scheidet ein 57-jähriger Abgeordneter im Januar 2020 nach 20 Jahren als dem Halbtagsparlament aus, hat er zuletzt monatlich 3.944 Euro Entschädigung erhalten und startet dann für die nächsten 23 zu erwartenden Lebensjahre mit monatlich 4.062 Euro an Ruhebezügen. Das Versorgungsniveau für die Mandatszeit vor 2020 steigt auf über 100 Prozent!

Der Bund der Steuerzahler hatte im Vorfeld Überlegungen zur Umwandlung des Berliner Abgeordnetenhauses in ein Vollzeitparlament begrüßt, als Bedingung hierfür aber eine deutliche Verringerung der Mandate gefordert. Bis 2009 enthielt das Abgeordnetengesetze noch eine Regelung, aus der sich sogar unmittelbar ableiten ließ, dass das Abgeordnetenhaus ein Halbtagsparlament sein sollte. Bis dahin orientierte sich die Entschädigung an der Hälfte der Bezüge eines Beamten nach Besoldungsgruppe B4, was der Bezahlung eines Bezirksstadtrats entspricht. Die hohe Anzahl der Sitze im Berliner Abgeordnetenhaus wurde seit jeher auch immer mit dem Status als Teilzeitparlament begründet. Die Landesverfassung schreibt mindestens 130 Mandate fest. Derzeit hat es sogar 160 Mitglieder.

"Das Parlament muss sich entscheiden, ob es ein Teilzeitparlament mit vielen Abgeordneten oder ein Vollzeitparlament mit voller Vergütung sein will", sagte der Vorsitzende des Berliner Steuerzahlerbundes u.a. der Berliner Morgenpost. "Dann müssen aber auch weniger Mandate reichen. Insgesamt sechs Landtage kommen derzeit schließlich auch ohne offensichtliches Demokratiedefizit mit weniger als 90 Mandaten zurecht."

Außer den drei fraktionslosen Abgeordneten, sämtlichen Mitgliedern der AfD-Fraktion und drei Abtrünnigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten alle anderen anwesenden 121 Abgeordnete für die Gesetzesänderung.

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