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Erst 18 Prozent der Grundsteuererklärungen abgegeben!

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 22.09.2022

Eine Fristverlängerung wäre nötig

Seit 1. Juli müssen die Eigentümer von 36 Millionen Grundstücken in Deutschland zur Neuberechnung des „Grundbesitzwertes“ ihre Steuererklärung abgeben. Dabei sind die Berechnungen je nach Bundesland unterschiedlich. Am kompliziertesten ist das Bundesmodell („Scholz-Modell“), für das sich die letzte Landesregierung Nordrhein-Westfalens entschieden hat – gegen den Rat des Bundes der Steuerzahler. Viele andere große Flächenländer (u.a. Bayern, Niedersachsen und Hessen) haben dagegen eigene, weniger komplizierte Grundsteuermodelle umgesetzt.

Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums aus der letzten Woche wurden bislang erst 18 Prozent der Erklärungen abgegeben (rund 6 Millionen online, knapp 600.000 in Papierform). Damit müssen noch 82 % aller Erklärungen abgegeben werden. Daher wird inzwischen eine Fristverlängerung gefordert, die aktuell vom nordrhein-westfälischen Finanzministerium noch abgelehnt wird, während sich andere Bundesländer offen dafür zeigen.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen stellt derzeit eilig weitere 150 Aushilfskräfte für die Grundsteuer ein – zusätzlich zu den rund 825 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern bereits mit der Grundsteuer befasst sind. Weitere Mitarbeiter der Finanzverwaltung kommen hinzu, um die Grundsteuer-Hotlines der Finanzämter zu besetzten (in der Spitze sind an den Hotlines laut Finanzministerium mit 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichbar).

Damit kann bei der Grundsteuerreform nicht von einer schlanken und kostengünstigen Abwicklung die Rede sein. Einmal mehr zeigt sich, dass es ein Fehler war, nicht die Länderöffnungsklausel zu nutzen und ein einfaches Grundsteuer-Modell umzusetzen. Deshalb plädierte der BdSt NRW in seiner Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion am 25. August 2022 im Landtag dafür, sich doch noch für ein einfacheres Grundsteuermodell einzusetzen. 

 

 

 

 

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