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DSi Sonderinformation Nr. 7: Corona-Pandemie und Schuldenbremse in Schleswig-Holstein

DSi-Publikation / Sonderinformation 05.08.2021, Prof. Dr. Florian Becker, Nicolas Harding & Dr. Lennart Laude

Angesichts der durch die Corona-Pandemie auf das Land und seine kommunalen Gebietskörperschaften zugekommenen und noch zukommenden finanziellen Belastungen mit zusätzlichen Ausgaben und Einnahmeausfällen hat der Schleswig-Holsteinische Landtag im Jahr 2020 eine haushaltsrechtliche Notsituation nach Art. 61 Abs. 3 SHVerf festgestellt und eine vom Verbot der Neuverschuldung abweichende Kreditaufnahme beschlossen.

Die Einnahmen aus diesen Krediten sollen keineswegs allesamt sofort verwendet werden. Auch der sachliche Zusammenhang zwischen den avisierten Verwendungszwecken dieser zusätzlichen Einnahmen und der Bewältigung der Corona-Pandemie liegt nicht allenthalben auf der Hand. Dies wirft die Frage nach der Vereinbarkeit der genannten Kreditermächtigungen mit Art. 61 SHVerf auf. Folgende Aspekte bedürfen insoweit einer näheren Betrachtung:

  1. Entsprechen die auf der Grundlage von Art. 61 Abs. 3 SHVerf beschlossenen und in Anspruch genommenen Kreditermächgungen den verfassungsrechtlichen Vorgaben?
  2. Ist die Überführung der Einnahmen aus Corona-Notkrediten in Haushaltsrücklagen mit den Vorgaben der Finanzverfassung vereinbar?
  3. Welches sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den parlamentarischen Gesetzgeber bei Beschlussfassung über den Landeshaushalt und wurden diese Vorgaben bei Beschluss der Haushalte für 2020 und 2021 eingehalten?
  4. Welche Möglichkeiten bestehen ggf. zur prozessualen Geltendmachung finanzverfassungsrechtlicher Verstöße des Landesgesetzgebers?

Es handelt sich bei der DSi Sonderinformation Nr. 7 um ein externes Gutachten von Prof. Dr. Florian Becker unter Mitarbeit von Nicolas Harding und Dr. Lennart Laude.

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