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DSi Rundschreiben Nr. 8/2015: Streikrecht im öffentlichen Dienst

DSi-Publikation / Rundschreiben 24.09.2015, Karolin Herrmann

Die Streiks in den kommunalen Kitas haben viele berufstätige Eltern in den letz-ten Monaten vor große Probleme gestellt. Da sich die Tarifparteien bislang nicht einigen konnten, droht im Herbst eine erneute bundesweite Streikwelle. In An-betracht dieser Entwicklung stellt sich die Frage, inwiefern Arbeitskämpfe im öf-fentlichen Dienst überhaupt gerechtfertigt sind bzw. welche Alternativmodelle denkbar wären, um unbeteiligte Dritte zu schützen.

DSi-Diagnose

  • Aus Steuerzahlersicht ist das bestehende Streikrecht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst aus vielerlei Hinsicht problematisch. Zum einen, weil Arbeitskämpfe das Angebot öffentlicher Leistungen massiv beeinträchtigen und zum anderen, weil höhere Lohnforde-rungen durch den Gebühren- bzw. Steuerzahler gegenfinanziert werden müssen, also zu Lasten der Allgemeinheit gehen.
  • Aufgrund aktueller rechtlicher Entwicklungen ist im öffentlichen Dienst zukünftig eine Aus-weitung des Streikrechts auf bestimmte verbeamtete Berufsgruppen zu erwarten, z. B. für verbeamtete Lehrer.

DSi-Empfehlungen

  • Auch unter der Prämisse eines bestehenden (oder sogar ausgeweiteten) Streikrechts im öffentlichen Dienst sind durchaus institutionelle Änderungen denkbar, um die negativen Folgen der Arbeitskampfmaßnahmen zu verringern.
  • Vor allem müssen die bestehenden Wettbewerbsvorteile und Privilegien im öffentlichen Dienst abgeschafft und umfassende Privatisierungen vorangetrieben werden.
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