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DSi Impuls Nr. 43: Ein Schulden-Blankoscheck mit vielen Unbekannten

DSi-Publikation / Impuls 16.04.2025, Markus Brocksiek

Mit den noch vom alten Bundestag verabschiedeten Grundgesetzänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse und Schaffung eines „Infrastruktur-Sondervermögens“ wurden die umfangreichsten haushaltspolitischen Weichenstellung seit 2009 vorgenommen. Damit wird künftigen Generationen eine große finanzielle Last aufgebürdet. Darüber hinaus ist noch vieles unklar.

DSi-Diagnose

Mit der Änderung des Artikels 109 GG werden Verteidigungsausgaben, Ausgaben für Zivil- und Bevölkerungsschutz, für Nachrichtendienste, für den Schutz von IT-Systemen und für Hilfen an völkerrechtswidrig angegriffene Staaten, die 1 Prozent des nominalen BIP (derzeit ca. 43 Mrd. Euro) übersteigen, künftig nicht von der Schuldenbremse berücksichtigt. Darüber hinaus wird nun erstmals auch den Bundesländern ein Kreditspielraum i. H. v. 0,35 Prozent des nominalen BIP zugestanden.

Der jetzt gültige Verschuldungsspielraum verschafft der Ländergesamtheit aktuell ca. 15 Mrd. Euro neuer Schulden. Bisher ist unklar, wie dieses Geld auf die Länder verteilt werden soll. Dafür soll ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrats folgen. Im Anhang haben wir mögliche Szenarien entworfen, wie die Verteilung ausgestaltet sein könnte und was das für die Kreditaufnahme der Bundesländer bedeuten würde.

Wichtig zu bedenken: Es handelt sich hier um Kann-Bestimmungen. Die Länder sind – ebenso wie der Bund – nicht verpflichtet, von der Verschuldungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Erfahrungsgemäß ist jedoch zu erwarten, dass die 0,35 Prozent des BIP einem Automatismus gleich jährlich gezogen werden.

Auch von den 500 Mrd. Euro Sonderschulden für „zusätzliche“ Investitionen in die Infrastruktur und den Klimaschutz, die mit dem neuen Art. 143h GG ermöglicht wurden, sind die Länder betroffen. Denn 100 Mrd. Euro davon stehen ihnen zur Verfügung. Die Länder sollen dem Bund über die Mittelverwendung Bericht erstatten. Darüber hinaus ist vieles noch unklar. Zum einen steht noch eine genaue Definition des Investitionsbegriffs aus. Zum anderen ist auch hier die Verteilung der 100 Mrd. Euro für die Bundesländer unklar. Beides wird ebenfalls in einem noch ausstehenden eigenen Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrats geregelt.

DSi-Forderung

Die verabschiedeten Reformen kommen einer faktischen Abschaffung der Schuldenbremse gleich. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die noch ausstehenden Bundesgesetze zur näheren Regelung nur einfacher Mehrheiten bedürfen, wurde der künftigen Regierung ein Schulden-Blankoscheck ausgestellt.

Welche konkreten Auswirkungen das Schuldenpaket auf die Länder und auch die Kommunen hat, ist noch unklar. Das betrifft ebenso die Auswirkungen auf künftige Steuerzahlergenerationen, die die Lasten aufgrund möglicher Steuererhöhungen zu tragen haben.

 

Folgende DSi-Veröffentlichungen zu diesem Thema könnten Sie auch interessieren:

DSi-Kompakt Nr. 55, DSi-Kompakt Nr. 53, DSi-Rundschreiben Nr. 3/2021, DSi-Impuls Nr. 42, DSi-Impuls Nr. 40

 

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