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DSi Impuls Nr. 18: Staatsleistungen ablösen - Aufwüchse beenden

DSi-Publikation / Impuls 09.10.2023, Markus Kasseckert

In ihrer aktuellen Grafik des Monats greift die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister die Staatsleistungen an die Kirchen auf. Dargestellt sind dort die Pro-Kopf-Staatsleistungen der einzelnen Länder differenziert nach evangelischer und katholischer Kirche.

DSi-Diagnose

Aus dieser Grafik geht hervor, dass die evangelische Kirche pro Kopf insgesamt stärker von den Staatsleistungen profitiert als die katholische Kirche. Lediglich in Bayern und Rheinland-Pfalz erhält die katholische Kirche mehr.

Darüber hinaus geht aus der Grafik hervor, dass Sachsen-Anhalt auch im Jahr 2022 Spitzenreiter bei den Pro-Kopf-Staatsleistungen an die Kirchen ist. Das hatten wir auch bereits für 2021 in unserem DSi-Rundschreiben 3/2022 festgestellt.

Im Jahr 2023 erhält die evangelische Kirche insgesamt rd. 355 Mio. Euro, die katholische rd. 248 Mio. Euro. Damit erhalten sie zusammen erstmals über 600 Mio. Euro. Erst kürzlich haben wir in einem Beitrag des Politik-Magazins ARD-Kontraste eine breite Öffentlichkeit über die Gründe für die jährlichen Steigerungsraten der Staatsleistungen informiert.

Nach unseren Schätzungen könnten, bei einer Fortschreibung der durchschnittlichen Wachstumsrate der letzten 30 Jahre, die Staatsleistungen bereits im Jahr 2050 die 1.000 Mio. Euro-Marke überschreiten. Dass die Staatsleistungen dann weiterhin die Steuerzahler belasten, ist angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen nicht einmal unwahrscheinlich.

Denn Medienberichte und parlamentarische Anfragen von Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, die wir analysiert haben, deuten darauf hin, dass der von der Ampel-Regierung angestoßene Prozess zur Ablösung der Staatsleistungen zum Erliegen gekommen ist. Begründet wird dies seitens der Landesregierungen v. a. mit den Haushaltsüberlastungen, die dadurch entstünden. Allerdings geht dieses Argument von der Prämisse aus, dass während des Zeitraums der Ratenzahlung der Ablösung die regulären Staatsleistungen weiter zu zahlen wären. Das ist aber keinesfalls gesetzt. Darum plädieren wir dafür, die Staatsleistungen zu beenden und in eine Ratenzahlung für die in den Ländern individuell festzusetzende Ablösesumme umzuwandeln. Damit würden die Landeshaushalte langfristig entlastet.

DSi-Forderung

Es kann nicht oft genug betont werden, dass der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen, seit mehr als 100 Jahren besteht. Der Steuerzahler darf nicht länger für die Versäumnisse des Gesetzgebers belastet werden. Nach den bislang enttäuschenden Gesprächen zwischen Bund, Ländern und Kirchen wäre es jetzt an der Zeit, dass die Bundesregierung beherzt den ersten Schritt geht und ein Grundsätzegesetz vorlegt – auch um ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen. Die Ablösung muss vollzogen werden. Denn, wie unsere Projektion zeigt, liegt die eigentliche Überlastungsgefahr der Landeshaushalte nicht in der Ablösung, sondern vielmehr im steten „Weiter-so“.

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