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Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums zu § 153 AEAO – Abgrenzung einfache Berichtung zur strafbefreienden Selbstanzeige

Stellungnahmen & Eingaben / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Immobilienbesitzer / Arbeitnehmer 24.08.2015

Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige wurden zum 1. Januar 2015 deutlich verschärft. Daher hat die Abgrenzung zur einfachen Berichtung erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit einem neuem Anwendungserlass zu § 153 AO will das Bundesfinanzministerium der Praxis nun eine Hilfe an die Hand geben. Es handelt sich zunächst nur um einen vorläufigen Entwurf, der noch nicht mit den Bundesländern abgestimmt ist. Insoweit wird es voraussichtlich noch Änderungen geben. Der BdSt hat in seiner Stellungnahme einige Nachbesserungen vorgeschlagen.

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