Frankreich schränkt die Bon-Pflicht ein
+++ Hilfspaket für Start-ups beschlossen / Details noch offen +++
+++ „Corona-Steuerhilfegesetz“: Gesetz mit sperrigem Titel enthält ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die Gastro-Branche +++
Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich am 6. Mai mit dem sogenannten Corona-Steuerhilfegesetz befassen. Ein entsprechender Entwurf wurde heute veröffentlicht. In der Vorlage sind mehrere steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise enthalten. Die Eckpunkte wurden bereits am 22. April im Koalitionsausschuss festgelegt, nun sollen die Vorschläge ins Gesetz.
In dem Gesetz ist u. a. die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Gastronomie enthalten. Danach werden – ab 1. Juli, befristet für ein Jahr – Speisen in der Gastronomie mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz abgerechnet. Hiervon können neben Restaurants auch Cateringunternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien profitieren, schreibt das Bundesfinanzministerium in der Vorlage.