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Aufgeblähtes Parlament reformieren!

Bund der Steuerzahler Hessen e. V. / Presseinformation 29.10.2018

BdSt Hessen fordert Bescheidenheit bei Besetzung der Parlamentsvorsteherposten und eine schnelle Reform des Wahlrechts

Der BdSt Hessen fordert den neuen, deutlich vergrößerten Hessischen Landtag auf, die im Januar beginnende Legislaturperiode gleich mit Sparsignalen in eigener Sache zu beginnen. Neben einer Verkleinerung der Stellvertreterriege im Präsidium sollte auch zügig eine Wahlrechtsreform eingeleitet werden, um die Abgeordnetenzahl bei der nächsten Wahl zu begrenzen. „Der Hessische Landtag ist mit nun 137 Abgeordneten so groß und damit auch so teuer wie noch nie. Natürlich kostet Demokratie Geld, doch die Frage ist, ob es nicht auch eine Nummer kleiner geht. Mit Einschnitten bei sich selbst könnten die Parlamentarier gleich am Anfang ein deutliches Zeichen für Bescheidenheit und Sparsamkeit setzen!“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. Das könne auch ein wertvoller Beitrag gegen die grassierende Politikerverdrossenheit sein.

In einem ersten Schritt sollte die Zahl der Vizepräsidenten von bisher fünf auf höchstens zwei reduziert werden. Ein Blick in die Landtage anderer Bundesländer zeigt, dass ein Parlament auch mit kleinem Präsidium problemlos funktions- und arbeitsfähig ist. So leistet sich das Nachbarland Rheinland-Pfalz nur zwei Stellvertreterposten neben dem Präsidentenamt; Baden-Württemberg und Brandenburg kommen sogar nur mit jeweils einer Vizepräsidentin bzw. einem Vizepräsidenten aus. Der BdSt Hessen fordert den Hessischen Landtag auf, sich an diesen Bundesländern ein Beispiel zu nehmen. Keinesfalls gerechtfertigt wäre eine weitere Aufblähung des Präsidiums nachdem erstmals sechs Fraktionen im Landtag vertreten sind.

Als weitere Maßnahme sollte aus Sicht des hessischen Steuerzahlerbunds so bald wie möglich eine Reform des Wahlrechts auf den Weg gebracht werden. Damit sollte sichergestellt werden, dass wie bisher maximal 110 Abgeordnete im Plenum sitzen. Schließlich sind mit den zusätzlichen Volksvertretern erhebliche Mehrkosten verbunden – ohne dass die parlamentarische Arbeit automatisch an Qualität gewinnt oder die Demokratie gestärkt würde. „Das geltende Wahlrecht passt nicht mehr zum veränderten Wahlverhalten. Der Wähler weiß bei seiner Stimmabgabe nicht, wie groß der Landtag sein wird“, kritisiert Papendick. Um das Parlament wieder auf das ursprüngliche Ausmaß zurückzuführen, könnten die Wahlkreise neu zugeschnitten und ihre Anzahl reduziert werden.

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