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Gericht Aktivrente Musterklage Musterprozess
© Pixabay

Aktivrente? So nicht! Wir ziehen vor Gericht!

Top News 23.12.2025

BdSt sieht Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz / Musterklagen in Planung

Die aktuelle Gestaltung der Aktivrente ist alles andere als fair! Da der Bund der Steuerzahler (BdSt) im Ausschluss von Selbstständigen und Gewerbetreibenden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sieht, will der Verband gegen die derzeitige Regelung klagen. So nicht! „Deshalb werden wir Klage einreichen und wollen damit bis zum Bundesverfassungsgericht“, kündigt BdSt-Präsident Reiner Holznagel an.

Der BdSt erklärt: Darum ist die Regelung noch unfair

Nach dem Bundestag hatte auch der Bundesrat seine Zustimmung zur Aktivrente als Teil des schwarz-roten Rentenpakets gegeben. Demnach sollen Beschäftigte im Rentenalter 2.000 Euro monatlich hinzuverdienen dürfen – steuerfrei. Doch diese steuerlichen Vorteile, die ab dem 1. Januar greifen, sollen nicht für jeden gelten. Ausschließlich sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben, sollen in den Genuss des Freibetrags kommen. Die kürzlich beschlossene Regelung schließt also viele Menschen aus – Unternehmer, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobber und Beamte. Unterm Strich hat die ganze Sache einen gewaltigen Haken! So verweist Holznagel auf das Modell in Österreich, das auch Selbstständige berücksichtigt. Die deutsche Regelung dagegen sei „tragisch für diejenigen, die als Freiberufler oder Selbstständige jahrelang freiwillig in die Sozialkassen eingezahlt und auch Arbeitnehmer beschäftigt haben – und jetzt nicht von der Aktivrente profitieren“.

Mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger in Deutschland hatten im Vorfeld eine Petition für eine entsprechende Änderung des Gesetzentwurfs hierzulande unterschrieben. Dennoch kommt die Aktivrente in der zuvor geplanten Form. Dagegen regt sich jetzt unser Protest! In Form von Musterverfahren wollen wir gerichtlich prüfen lassen, ob die so beschlossene Aktivrente auch wirklich verfassungsgemäß ist. Mehr noch: Erklärtes Ziel ist, die Regelung anzupassen und den Gleichheitsgrundsatz wiederherzustellen.

Parallel dazu regt der Verband eine grundsätzliche Diskussion über darüber hinausgehende Möglichkeiten an. „Arbeitsanreize zu schaffen, erfordert grundsätzlich Maßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik. Allein eine Steuerentlastung einzuführen, die zudem noch wegen des Gleichheitsgrundsatzes und des Leistungsfähigkeitsgrundsatzes einer erhöhten Rechtfertigung bedürfen, erscheint uns nicht ausreichend bzw. auch nicht ausreichend abgewogen“, hatte der BdSt bereits in seiner Stellungnahme zum damaligen Regierungsentwurf des Aktivrentengesetzes Ende November betont.

 

 

 

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