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Niedersachsens Kommunen auch 2023 mit Finanzierungsdefizit

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 09.04.2024, Jan Vermöhlen

BdSt sieht Handlungsbedarf bei Kommunalfinanzierung

Laut Mitteilung des statistischen Landesamts erzielten Niedersachsens Kommunen im Jahr 2023 mit einem Fehlbetrag von 1,38 Mrd. Euro schon zum vierten Mal in Folge ein Finanzierungsdefizit – trotz deutlicher Steuermehreinnahmen. Damit schneidet Niedersachsen im Vergleich der Flächenländer schlecht ab. Nur die Kommunen des Saarlands wiesen seit 2020 ebenfalls durchgehend negative Finanzierungssalden aus. Bis 2019 konnten Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen noch regelmäßig Überschüsse erwirtschaften.

„Ohne grundlegende Änderungen bei der Kommunalfinanzierung droht vielen Kommunen die finanzielle Überforderung“, stellt BdSt-Vorstandsmitglied Jan Vermöhlen fest. Sparsamkeit alleine werde nicht ausreichen, um die Lücken in den Kommunalfinanzen zu schließen. In den zurückliegenden Jahren hätten daher bereits ungewöhnlich viele Städte und Gemeinden zu Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer greifen müssen. Auch 2024 sei mit einer Anhebungswelle zu rechnen, zum Leidwesen der Bürger.

Vermöhlen sieht das Land Niedersachsen und den Bund in der Pflicht. Es bedürfe einer grundlegenden Diskussion darüber, welche Aufgaben die Kommunen eigentlich erfüllen sollen und finanzieren können. Neue, politisch motivierte Aufgaben dürften den Kommunen nicht mehr auferlegt werden, ohne gleichzeitig die Gegenfinanzierung sicherzustellen.

Einen Kurswechsel fordert Vermöhlen im Bereich der Förderpolitik. „Das Förderdickicht, in dem sich vor allem kleinere Kommunen nur noch schwer zurechtfinden, muss radikal gelichtet werden.“ Die kleinteilige Förderbürokratie binde viel Personal, das an anderer Stelle in den Kommunen dringend gebraucht werde. Dass das Land mit der sog. Projektmanufaktur inzwischen sogar eine Förderberatungsstelle für Kommunen vorhalten müsse, spreche Bände. Viele Programme, etwa im Bereich Klimaschutz, könnten künftig in zweckgebundenen Budgets gebündelt werden. Auch eine verbesserte Ausstattung der Kommunen mit zweckungebundenen Mitteln sei ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

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