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Foto: JRJfin, stock.adobe.de

Kanalkontrollpflicht für Hausbesitzer 2020 abgeschafft

Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 05.03.2020

Großer Erfolg für den Bund der Steuerzahler NRW: Er forderte bereits 2017 die Abschaffung - nun zeigt die Landesregierung Einsicht.

Die turnusmäßige Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen soll in NRW in diesem Jahr abgeschafft werden. Das Landeskabinett hat bereits einen entsprechenden Verordnungsentwurf verabschiedet. Der Landtag muss dem Entwurf noch zustimmen. NRW ist damit das letzte Bundesland, das die Dichtheitsprüfung weitgehend abschafft.

1995 wurde in NRW der so genannte „Kanal-TÜV“ (Dichtheitsprüfung) eingeführt. Nach diversen landes- und bundesrechtlichen Regelungen ist alle 30 Jahre eine Überprüfung der öffentlichen und privaten Kanäle durchzuführen. Jeder Haus- und Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten muss seine privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen und der Kommune eine Dichtheitsbescheinigung vorlegen. Da die 396 Städte und Gemeinden in NRW die Dichtheitsprüfung unterschiedlich geregelt haben, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig mit ihrer Kommune in Verbindung setzen, um den genauen Ablauf zu erfragen. Gegen den Kanal-TÜV regte sich von Anfang an Widerstand in der Bevölkerung. Vor allem die starren Fristen, nach denen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten zu überprüfen sind, stoßen auf Ablehnung. Der BdSt NRW begrüßt deshalb die aktuellen Entwicklungen. 

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