
Von 1 Euro bleiben nur 47,1 Cent
„Wenn mehr als die Hälfte des Einkommens an den Staat geht, ist das ein klares Alarmsignal!“
13. Juli - Steuerzahlergedenktag: Bürgerinnen und Bürger haben weniger als die Hälfte ihres Einkommens zur freien Verfügung!
Bis zum 13. Juli 2025 - und damit zwei Tage länger als im Vorjahr - fließt das gesamte Einkommen, dass die Bürgerinnen und Bürger erwirtschaftet haben in Form von Steuern und Abgaben an den Staat. Alljährlich begeht der Bund der Steuerzahler den "Steuerzahlergedenktag", um auf die hohe Steuer- und Abgabenlast in Deutschland aufmerksam zu machen.
"Das bedeutet, dass erst ab dem darauffolgenden Tag jede und jeder selbst über die Verwendung des eigenen Einkommens bestimmen kann", erklärt Landesgeschäftsführer Sascha Mummenhoff und betont gleichzeitig, dass man beim Bund der Steuerzahler sehr wohl wisse, dass die Staatsausgaben allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen sollen. "Gerade deshalb ist es aber auch wichtig, bei den Ausgaben genau hinzuschauen, ob dieses Ziel wirklich erreicht wird. Das gilt erst recht für MV, wo der Bevölkerungsrückgang zu sinkenden Steuereinnahmen führt. Mit unseren Schwarzbuch-Fällen zeigen wir deshalb jedes Jahr exemplarisch auf, wie Steuergeld verschwendet wird. In MV werden vor allem gerne Großprojekte verwirklicht, wie etwa die "Darßbahn", die mittlerweile mit deutlich über 200 Mio. Euro veranschlagt wird, obwohl der Nutzen vergleichsweise gering ist, für die neue "Warnow-Brücke" in Rostock oder das "Ikareum" in Anklam. Auch in der Landesverwaltung gibt es große Probleme. So wächst der Personalbestand, jedoch fehlt bis heute ein Personalentwicklungs-Konzept. Auch bei der Digitalisierung hat das Land Millionen versenkt. Die Liste ist lang!" Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb eine dringende Entlastung der Bürgerinnen und Bürger:
Unser 3-Punkte-Appell: Das fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel von der Bundesregierung
1) Leistung muss sich lohnen: Aus für die kalte Progression!
„Nur nominal gestiegene, aber real unveränderte Einkommen stellen keine gewachsene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dar, die der Fiskus besteuern sollte. Es ist alarmierend, dass der Koalitionsvertrag zu diesem Thema schweigt und nur einen schwammigen Satz zum Einkommensteuertarif übrighat: Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken. Seit 2016 ist die Inflation zugunsten der Einkommensteuerzahler im Steuertarif berücksichtigt worden. Es wäre völlig inakzeptabel, wenn die Politik den Abbau der kalten Progression nach einer 10-jährigen `Tarif-Tradition´ ab 2026 stoppen und damit wieder zum Inflationsgewinner würde. Deshalb muss die kalte Progression im Einkommensteuerrecht verlässlich und vollständig abgebaut werden.“
2) Leben darf nicht teurer werden: Runter mit der Stromsteuer für alle!
„Union und SPD haben im Koalitionsvertrag die Sofortmaßnahme angekündigt, die Stromsteuer für alle Bürger und Unternehmen auf das europäische Mindestmaß zu senken. Insgesamt hat die Koalition ein Maßnahmenpaket angekündigt, das jeden Verbraucher um mindestens 5 Cent pro kWh beim Strompreis entlastet. Von diesem Ver-sprechen ist nicht viel übrig: Zwar werden Unternehmen des produzierenden Gewerbes entlastet, doch ist die Stromsteuersenkung für alle Bürgerinnen und Bürger vorerst vom Tisch. Mit diesem Wortbruch geben wir uns nicht ab! Eine kurzfristige Entlastung für alle wäre ein dringend nötiges Signal – Strom ist ein lebensnotwendiges Gut!“
3) Entfernungspauschale steigt: Da wäre noch mehr drin!
„Die Kosten für Pendler sind massiv gestiegen – man denke an Kraftstoff, Reparaturen und Versicherungen! Deshalb ist die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent schon ab dem ersten Fahrtkilometer ein guter erster Schritt. Wir halten aber 45 Cent pro Kilometer für angemessen – schließlich geht es nicht um Subventionen, sondern um eine faire Besteuerung! Wer zur Arbeit fährt, hat ganz reale Kosten, die steuerlich berücksichtigt werden müssen. Deshalb muss die Regierung mit der geplanten Erhöhung der Entfernungspauschale ernst machen!“
Zudem machen wir auf unseren Online-Rechner für einen persönlichen Check aufmerksam:
Sie wollen wissen, wie Sie im Belastungsvergleich abschneiden? Dann nutzen Sie den BdSt-Online-Rechner! Klicken Sie sich durch unsere Fragen und lassen Sie sich auf Basis Ihrer anonymen Angaben Ihren individuellen Steuerzahlergedenktag 2025 ausrechnen: www.steuerzahler.de/steuerzahlergedenktag
Rückfragen gern an:
Pressesprecherin Hildegard Filz unter 030 - 25 93 960 (Berlin) oder Michaela Skott (MV).
Hier geht es zur Meldung des Bundes.