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''Ja zur Schuldenbremse''

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 22.01.2019, JV

Bund der Steuerzahler lobt Kabinettsbeschluss

Der Bund der Steuerzahler lobt den Vorschlag der Niedersächsischen Landeregierung zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung. "Dieser Gesetzesvorschlag ist politisch längst überfällig und verfassungsrechtlich geboten", erklärt Bernhard Zentgraf, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen. Zwar hätte das Schuldenverbot des Grundgesetzes ab dem Haushaltsjahr 2020 unmittelbar Geltung auch für das Land Niedersachsen. Aber erst eine eigene Verfassungsregelung eröffne den niedersächsischen Landtagsfraktionen die Klagemöglichkeit auf Einhaltung der Schuldenbremse vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg. 

Bedarf für weitere Konkretisierungen der Niedersächsischen Schuldenbremse sieht der Bund der Steuerzahler in verwaltungstechnischer Hinsicht. Mit den Verfahren zur Konjunkturbereinigung, die über die zu ändernde Landeshaushaltsordnung (LHO) angestrebt werden, wird der Umfang der Kreditaufnahmen in Zeiten wirtschaftlicher Abschwünge geregelt. In solchen Fällen verlangt der Bund der Steuerzahler, dass Schlupflöcher zur Umgehung der Schuldenbremse durch eindeutige Regeln gestopft werden. So dürften Steuermindereinnahmen etwa durch eine Tarifreform der Einkommensteuer oder durch Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer nicht den Kreditspielraum der Landesregierung erhöhen. Auch müssten Tilgungspläne zeitlich konkretisiert werden, damit die Rückzahlung von in Krisenzeiten aufgenommenen Krediten nicht auf den St. Nimmerleinstag verschoben wird. Der Bund der Steuerzahler wird im Rahmen der Gesetzesberatung im Landtag entsprechende Änderungsvorschläge unterbreiten.

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