
BdSt fordert Kommunen zum Verzicht auf Grundsteuer-Kleinstbeträge auf
Rechtliche Unklarheiten sind beseitigt
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert die Kommunen dazu auf, auf die Erhebung von Grundsteuer-Kleinstbeträgen zu verzichten. Der rechtliche Rahmen dafür wurde jetzt in Gesprächen zwischen Vertretern des Finanzministeriums, des Innenministeriums, des Städtetags, des Gemeindetags sowie der Gemeindeprüfungsanstalt geschaffen.
Damit müssen Grundsteuerbescheide von Kommunen mit Forderungen von beispielsweise 0,72 Euro nun endgültig der Vergangenheit angehören. Denn wer weiterhin Centbeträge mit erheblichem Verwaltungsaufwand geltend macht, kann sich nicht mehr auf rechtliche Zwänge berufen. Für den BdSt Landesvorsitzenden Eike Möller ist somit klar: „Der Weg ist geebnet, jetzt ist ein entschlossenes und bürgernahes Handeln seitens der Kommunen gefragt. Denn klar ist auch, wenn der Aufwand höher ist als der Ertrag, ist das keine Steuererhebung mehr, sondern Steuergeldverschwendung.“
Die Frage, ob solche Bagatellbeträge überhaupt eingezogen werden müssen, blieb lange unbeantwortet. Auf diesen Missstand hatte der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Landesfinanzministerium wie Kommunen hingewiesen und dessen rechtliche Klärung gefordert. Anlass war unter anderem das Vorgehen der Stadt Stuttgart, die Grundsteuerbeträge von wenigen Cent erhoben hatte – mit Verweis darauf, dass ihr rechtlich kein Spielraum bliebe.
Nun herrscht Klarheit: Die Abgabenordnung, auf die das Landesgrundsteuergesetz verweist, erlaube es den Kommunen ausdrücklich, bei wirtschaftlicher Unverhältnismäßigkeit von einer Erhebung abzusehen. Konkret: Wenn der Aufwand von Festsetzung und Einziehung außer Verhältnis zum erwarteten Betrag steht, kann die Kommune auf dessen Erhebung verzichten.
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