
Öffentliche Finanzen: BdSt verteidigt die Schuldenbremse
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Steuerrechtsänderungen und Entlastungen zum Jahreswechsel
Januar 2021
Mit ZDF-heute sprach BdSt-Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf am 4. Januar 2021 über die zum Jahreswechsel 2020/21 einsetzenden Steuererleichterungen für die meisten Bürger.
Unter anderem ging es dabei um:
- Wegfall des Solidaritätszuschlags für die meisten Steuerzahler
- Anhebung des Kindergeldes um 15 Euro pro Kind
- Die Anhebung des Grundfreibetrags
In dem Interview machte Zentgraf deutlich, dass sich der Bund der Steuerzahler für weitere Steuererleichterungen stark macht:
"Der Spitzensteuersatz darf nicht schon bei 60.000 Euro und damit bei Einkommensbeziehern wie Facharbeitern und Ingenieuren greifen. Wir schlagen hier eine Höhe von 80.000 Euro und aufwärts vor. Das wäre gerechter!"
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