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Nr. 69 - Unternehmensnachfolge durch Stiftungskonstruktion

Publikation / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ratgeber 01.01.2026

Für Stiftungen gibt es eine Reihe von Steuervergünstigungen, die deren Gründung fördern. Man muss allerdings wissen, dass diese Steuervergünstigungen nur für die sogenannten gemeinnützigen Stiftungen gelten. Fehlt in der Familie ein geeigneter Unternehmensnachfolger und steht deshalb die Überlegung an, das Unternehmen zukünftig in eine Stiftung einzubringen statt es als Personen- oder Kapitalgesellschaft zu führen, ist zu beachten, dass der Unternehmer sein Betriebsvermögen endgültig und für alle Zeiten aus der Hand gibt, sofern er seinen Betrieb in eine gemeinnützige Stiftung einbringt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob bei der Unternehmensnachfolge anstelle der gemeinnützigen Stiftung nicht andere Stiftungskonstruktionen vorzuziehen sind. Im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge bieten sich drei Arten von Stiftungen an, nämlich die erwähnte gemeinnützige Stiftung, die Familienstiftung sowie die Stiftung & Co. KG.

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