
Nr. 39 - Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagevermögens
Nr. 41 - Wahl der Steuerklassen für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
Nr. 40 - Bestandsaufnahme und Bewertung des Vorratsvermögens
Steuerzahler, die nach dem Handelsgesetzbuch bzw. der Abgabenordnung verpflichtet sind, Bücher zu führen oder die freiwillig Bücher führen und regelmäßige Abschlüsse machen, müssen zur Erstellung des Jahresabschlusses für den Schluss des Geschäftsjahres die Bestände an Vorratsvermögen erfassen. Wie die Inventur durchgeführt werden muss und wie das Vorratsvermögen zu bewerten ist, wird in diesem Ratgeber erläutert.
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Kommunalkompass
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