
Nr. 37 - Computer und Steuern
Nr. 40 - Bestandsaufnahme und Bewertung des Vorratsvermögens
Nr. 39 - Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagevermögens
Steuerzahler, die nach dem Handelsgesetzbuch bzw. der Abgabenordnung buchführungspflichtig sind oder die freiwillig Bücher führen, müssen zur Erstellung des Jahresabschlusses für den Schluss eines Geschäftsjahrs das bewegliche Anlagevermögen erfassen. Aber auch Steuerzahler, die ihren Gewinn mittels Einnahme-Überschussrechnung ermitteln, müssen die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in ein Anlageverzeichnis aufnehmen. Was hierbei zu beachten ist und welche Erleichterungen es gibt, wird im Ratgeber erläutert.
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Kommunalkompass
„Für Fragen rund um den Kommunalkompass oder zu einzelnen Themenblöcken stehen Ihnen die Autoren unserer Broschüre zur Verfügung. Gerne können Sie auch weitere Vorschläge zur kommunalen Haushaltskonsolidierung unterbreiten oder uns Beispiele erfolgreicher Haushaltssanierungen zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Mail!“In unserem Kommunalkompass informieren wir Sie über Neuigkeiten rund um Kommunalpolitik und kommunale Haushalte. Wenn Sie den BdSt-Kommunalkompass noch nicht kennen, können Sie diesen hier kostenfrei bestellen.
