
Nr. 36 - Die staatliche Förderung von Eigenheimen
Nr. 39 - Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagevermögens
Nr. 37 - Computer und Steuern
Es gibt kaum noch Lebensbereiche, in denen Computer nicht zum Einsatz kommen. Natürlich verwenden auch immer mehr Arbeitnehmer Computer als Arbeitsmittel. Computer, die vom Arbeitgeber angeschafft wurden, können vom Arbeitnehmer steuerfrei genutzt werden. Die Steuerbefreiung umfasst auch die Nutzung von Zubehör, Software und eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internetanschlusses. Sie ist nicht auf die Nutzung im Betrieb beschränkt, sondern gilt auch für betriebliche PC in der Wohnung des Arbeitnehmers. Schafft der Arbeitnehmer den PC selbst an, kann er unter den im Ratgeber erläuterten Voraussetzungen die Aufwendungen ganz oder zum Teil steuerlich geltend machen.
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