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Niedersächsische Städte und Gemeinden sollen Steuern stunden

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 25.03.2020, JV

Bund der Steuerzahler: Örtlicher Wirtschaft in Corona-Krise Luft verschaffen

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen fordert die Städte und Gemeinden zwischen Ems und Elbe auf, der örtlichen Wirtschaft steuerliche Erleichterungen zu gewähren. Betriebliche Steuerzahlungen an die Kommunen sollten gestundet, auf Stundungszinsen verzichtet, Steuervorauszahlungen herabgesetzt und Vollstreckungs-maßnahmen zurückgestellt werden. „Zur Verbesserung der Liquidität der Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern ist die direkte und unverzügliche Hilfe im Interesse aller wichtig“, erklärt Vorsitzender Bernhard Zentgraf.

Zur Nachahmung empfiehlt die Steuerzahlerorganisation die aktuellen Regelungen in der Stadt Braunschweig. Dort würden Stundungsanträge bis Ende diesen Jahres genehmigt, Stundungszinsen nicht berechnet, Vorauszahlungen von Steuern ohne weitere Belege angepasst und Vollstreckungsmaßnahmen bis Ende des Jahres aufgehoben. Säumniszuschläge würden für den Zeitraum vom 13. März 2020 bis 31. Dezember 2020 nicht berechnet.

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