
BdSt zu Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung
Die leere Zeile 17
Ministerialzulage: 100-jähriges Relikt abschaffen!
Privilegien mit der Gießkanne gewährt
Das Bundesbesoldungsgesetz kennt 24 verschiedene Stellenzulagen für Beamte. Damit werden herausgehobene Funktionen vergütet – zusätzlich zum regulären Salär. Diese Zulagen sind meist an bestimmte Ämter gekoppelt oder werden auf Zeit gewährt.
Eine Zulage wird jedoch pauschal bezahlt, allein deshalb, weil man in einem Bundesministerium arbeitet – die Ministerialzulage. Auch andere Beschäftigte in obersten Bundesbehörden erhalten diese Zulage – ob Pförtner oder Staatssekretär. Als Zwischenfazit ziehen wir an dieser Stelle einen Vergleich zu einer anderen Verbandspublikation, unserem Schwarzbuch: Im Schwarzbuch der Steuergeldverschwendung gibt es die „So-da-Brücken“ – Brücken, die einfach nur so dastehen. In dieser Publikation, dem Sparbuch, findet sich nun die „So-da-Zulage“, eine Prämie für alle Ministerialbeamten, die unabhängig von Leistung, Aufgabe oder Dienstzeit gewährt wird. Die Zahlen dazu: Seit Regierungsantritt der Ampel-Koalition kommen mehr als 1.400 zusätzliche Beschäftigte in den Genuss der Ministerialzulage, insgesamt inzwischen knapp 30.000 Ministerialmitarbeiter. Die Zulage reicht von monatlich 165 Euro für untere Besoldungs- und Tarifgruppen bis hin zu 610 Euro für Top-Beamte – und damit mehr, als es dem Bürgergeld-Regelsatz entspricht. Inzwischen kostet die Ministerialzulage die Steuerzahler rund 90 Mio. Euro – 2018 waren es 44 Mio. Euro und damit nur die Hälfte!
Und nun das Fazit: Die Ministerialzulage stammt aus Zeiten der Weimarer Republik. Es ist ein rund 100 Jahre altes Relikt vergangener Zeiten. Die Länder haben darauf reagiert und – bis auf Bayern – die Ministerialzulage abgeschafft. Statt pauschale Privilegien mit der Gießkanne zu gewähren, sollten herausgehobene Leistungen gezielt und individuell honoriert werden.
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