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+++ Länger Arbeiten ist erlaubt – Arbeitszeitgesetz gelockert +++

Corona 09.04.2020

Jetzt sind 12-Stunden-Schichten erlaubt: Eine entsprechende Rechtsverordnung unterschrieb Bundearbeitsminister Hubertus Heil. 

Im Einzelnen: Wegen der Corona-Krise darf in bestimmten Berufen jetzt länger gearbeitet werden, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Das betrifft zum Beispiel den Transport lebensnotwendiger Waren, den Einsatz von Rettungsdiensten und Feuerwehren oder den medizinisch und pflegerischen Bereich. Auch die Ruhezeiten wurden von elf auf neun Stunden verkürzt. Bedingung ist aber, dass dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist. Die Lockerung des Arbeitszeitgesetzes ist bis Ende Juni befristet.

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