Baden-Würtemberg verlängert Frist zur Umrüstung auf manipulationssichere Kassensysteme
Umfrage zur Einkommensteuererklärung
+++ Kosten im Homeoffice stärker steuerlich berücksichtigen / Hessischer Finanzminister will Arbeit von zu Hause mit bis zu 600 Euro im Jahr fördern +++
Für Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, möchte Hessens Finanzminister die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für das Homeoffice verbessern. Aktuell können die Kosten nur berücksichtigt werden, wenn ein extra Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
Nach den Plänen des hessischen Finanzministers sollte es für das Arbeiten im Homeoffice einen Werbungskosten-Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr geben. Um die Pauschale zu erhalten, müsste der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen: Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht dann keinen Unterschied. Es bleibt abzuwarten, ob der Vorschlag bei den anderen Bundesländern und im Bundestag Gehör findet.
Der Bund der Steuerzahler hatte sich bereits zu Beginn der Corona-Krise dafür eingesetzt, dass die Kosten für die Zeit im Homeoffice besser steuerlich anerkannt werden. Der Verband hatte eine Werbungskostenpauschale von monatlich 100 Euro ins Spiel gebracht.
Kontakt zu den Autoren

Kommunalkompass
„Für Fragen rund um den Kommunalkompass oder zu einzelnen Themenblöcken stehen Ihnen die Autoren unserer Broschüre zur Verfügung. Gerne können Sie auch weitere Vorschläge zur kommunalen Haushaltskonsolidierung unterbreiten oder uns Beispiele erfolgreicher Haushaltssanierungen zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Mail!“In unserem Kommunalkompass informieren wir Sie über Neuigkeiten rund um Kommunalpolitik und kommunale Haushalte. Wenn Sie den BdSt-Kommunalkompass noch nicht kennen, können Sie diesen hier kostenfrei bestellen.
