
Kassenumstellung: Sonderregel in 5 Bundesländern
Fristverlängerung bei Umrüstung von Kassensystemen
Kassenumstellung: Bundesländer kommen Unternehmen entgegen
BdSt begrüßt diese Hilfestellung
Das Bundesfinanzministerium verlangt, dass elektronische Registrierkassen bis Ende September mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung nachgerüstet werden. Allerdings gehen einige Bundesländer eigene Wege: Sie geben ihren Unternehmern mehr Zeit für die Kassenumrüstung. Zunächst waren es vier Bundesländer, die sich gegen die Anweisung des Bundesfinanzministerium stellten: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg. Inzwischen haben sich Niedersachsen, Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und das Saarland angeschlossen. Diese Bundesländer schaffen Härtefallregelungen, um die Umrüstungsfrist bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
Vorausgesetzt, die technische Sicherheitseinrichtung wurde bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister verbindlich bestellt und dieser bestätigt, dass der Einbau bis zum 30. September nicht möglich ist – oder vorausgesetzt, es ist der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht zur Verfügung steht. Die Details sind auf den jeweiligen Internetseiten der Länder-Finanzministerien zu finden. Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist nicht erforderlich – aber die Belege, die die Voraussetzungen beweisen, müssen aufbewahrt werden.
BdSt für generelle Verschiebung
Der Bund der Steuerzahler hatte sich dafür eingesetzt, die Nachrüstungsfrist grundsätzlich zu verlängern, weil viele Betriebe durch die Corona-Krise stark belastet sind und die Nachrüstung der Kassen mit zertifizierten Sicherheitseinrichtungen zusätzliche Kosten auslöst. Deshalb ist der Vorstoß der Bundesländer zu begrüßen. Sinnvoll wäre es, wenn weitere Bundesländer nachziehen: Ein solcher Flickenteppich kann vermieden werden!
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