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+++ Gutschein statt Geld – Bundesregierung schlägt Änderung für Erstattungen vor +++

Corona 03.04.2020

Wenn wegen der Corona-Krise Kultur-, Sport- oder Freizeitevents abgesagt werden, können Nutzer grundsätzlich die Erstattung des Betrags verlangen. Die Bundesregierung hat nun aber eine Rechtsänderung beschlossen: Danach hätte man nur noch im Härtefall einen Geldanspruch. Im Regelfall müsste man sich mit einem Gutschein zufriedengeben. Die Änderung soll für alle vor dem 8. März erworbenen Tickets gelten. Auch für Jahreskarten etwa für Museen oder Schwimmbäder, die wegen der Pandemie zeitweise nicht genutzt werden können, soll es einen Gutschein geben. Verbraucher, die den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht einlösen, erhalten dann ihr Geld zurück.

Die Verbraucherverbände haben die geplante Änderung heftig kritisiert, denn damit trägt der Verbraucher das Insolvenzrisiko. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundestag zustimmt.

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