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DSi kompakt Nr. 8: Langfristige Zahlungsverpflichtungen aus dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

DSi-Publikation / Kompakt 04.03.2014, Damian Fichte

Durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) werden die Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bevorzugt an das Stromnetz anzuschließen. Damit besteht für erneuerbare Energien ein sogenannter Einspeisevorrang, d. h. der Strom aus erneuerbaren Energien muss vorrangig abgenommen, übertragen und an die Endverbraucher verteilt werden.

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