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DSi kompakt Nr. 20: Landesschuldenbremsen im Landesrecht

DSi-Publikation / Kompakt 02.07.2015, Matthias Warneke

Wer mauert – wer geht voran? Das DSi kompakt Nr. 20 stellt einen Zwischenstand der Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Landesrecht fest. Am 12. Juni 2009 hat nach dem Bundestag schließlich auch der Bundesrat die Einführung einer grundgesetzlichen Schuldenbremse beschlossen. Sie gilt für den Bund ab dem Jahr 2016 und für die Bundesländer ab dem Jahr 2020. Für die Bundesländer verbleiben also nur noch viereinhalb Jahre, bis Nettokreditaufnahmen prinzipiell per Grundgesetz verboten sind.

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