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+++ Bundeszuschüsse können ab heute beantragt werden+++
Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen haben ab heute die Möglichkeit, Zuschüsse aus dem Sofortprogramm des Bundes zu beantragen. Das Antragsformular kann auf den Internetseiten der jeweiligen Landesinvestitionsbanken der Bundesländer heruntergeladen werden. Dort stehen auch weitere Informationen zum Ausfüllen der Anträge bereit.
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte können bis zu 9.000 Euro, Unternehmen von mehr als 5 bis maximal 10 Beschäftigte können bis zu 15.000 Euro erhalten. Ziel der Zuschüsse ist, den akuten Liquiditätsbedarf der Unternehmen zu decken. Die Bundesmittel sollen ausschließlich laufende Betriebskosten, zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches abdecken. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen ist. Das ist etwa der Fall, wenn der Umsatz bzw. die Honorare im zurückliegenden Monat gegenüber einem durchschnittlichen monatlichen Umsatz um 50 Prozent gesunken sind oder mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März 2020 weggefallen ist.
Landesprogramme prüfen
Neben dem Bundeszuschuss gibt es auch Förderprogramme der Länder, die teils über das Programm des Bundes hinausgehen bzw. dieses ergänzen. So können zum Beispiel durch die Länderprogramme ggf. auch Personalkosten wie das eigene Gehalt sowie Gehälter für Beschäftigte erfasst sein. Details finden Sie auch dazu bei den jeweiligen Landesinvestitionsbanken.
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