Gastronomie entlasten - Mehrwertsteuersatz senken
+++ Lockerungen beim Elterngeld / Elterngeldmonate können aufgeschoben werden +++
+++ Bundesregierung für Gutscheine in der Reise- und Eventbranche / Änderung bei Reisen aber nicht ohne die EU möglich +++
Wegen der Corona-Krise mussten zahlreiche Reisen storniert werden. Die Kunden haben in diesen Fällen grundsätzlich einen Anspruch auf die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen, so sieht es die Europäische Reiserichtlinie vor. Allerdings strebt die Bundesregierung ein Gutscheinmodell an, um der Reisebranche zu helfen. Dies beträfe Veranstalter von Pauschalreisen, Fluggesellschaften und Busunternehmen. Voraussetzung ist aber eine Einigung mit der EU-Kommission, die bisher zurückhaltend auf solche Vorschläge reagiert.
Beim Kultursektor sieht es anders aus: Hier kann der deutsche Gesetzgeber auf eigene Faust Änderungen vornehmen. Der Bundestag könnte noch in dieser Woche beschließen, dass bereits bezahlte Eintrittskarten für abgesagte Veranstaltungen in Gutscheine umgewandelt werden können. Dabei sieht die Bundesregierung eine Härtefallregelung für Kunden vor, die aus finanzieller Not auf eine zeitnahe Erstattung angewiesen sind.
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