
Haushaltsabschluss - Fehlbetrag ohne Pandemiebezug
IT-Pannen in der Verwaltung häufen sich
Biberschaden ist keine außergewöhnliche Belastung
So setzt man Schäden durch Tiere von der Steuer richtig ab
Lässt man Wildtierschäden, z.B. Schäden durch Biber, am Eigentum beseitigen, entstehen dadurch oft nicht unerhebliche Kosten. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs lassen sich diese Ausgaben in der Regel allerdings nicht als sog. außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Denn dafür müsste es sich um unübliche Kosten handeln, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, mit Blick auf das aktuelle Urteil.
Berücksichtigt werden und somit die Steuerlast mindern, können die Ausgaben aber an anderer Stelle. Wenn das Finanzamt die Wildtierschäden nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkennt, sollten die Ausgaben dennoch bei der Steuererklärung nicht vergessen werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn die Kosten, die durch Beauftragung einer Firma bzw. eines Handwerkers entstehen, können, mit Ausnahme der Kosten für das Material, als Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden. 20 Prozent der Kosten sind dabei direkt von der Steuerlast abziehbar. Das gilt für Handwerkerkosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. So können bis zu 1.200 Euro an Steuern gespart werden.
Näheres zu Handwerkerleistungen kann der Broschüre „Arbeiten in Haus und Garten“ entnommen werden, die kostenlos beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 bestellt werden kann.
Kontakt zu den Autoren

Kommunalkompass
„Für Fragen rund um den Kommunalkompass oder zu einzelnen Themenblöcken stehen Ihnen die Autoren unserer Broschüre zur Verfügung. Gerne können Sie auch weitere Vorschläge zur kommunalen Haushaltskonsolidierung unterbreiten oder uns Beispiele erfolgreicher Haushaltssanierungen zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Mail!“In unserem Kommunalkompass informieren wir Sie über Neuigkeiten rund um Kommunalpolitik und kommunale Haushalte. Wenn Sie den BdSt-Kommunalkompass noch nicht kennen, können Sie diesen hier kostenfrei bestellen.
