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Aufgedeckt: BdSt stellt falsche Soli-Vorauszahlungen fest
Finanzverwaltung will Bescheide nun automatisch korrigieren
Für viele Steuerzahler ist der Solidaritätszuschlag seit diesem Januar weggefallen – allerdings enthielten einige Vorauszahlungsbescheide fälschlicherweise den Zuschlag weiterhin, wie die Finanzverwaltung inzwischen auf Nachfrage unseres Verbands einräumt: Der Fehler ist bundesweit aufgetreten. Betroffen sind Steuerzahler, bei denen sich die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert haben. Das Problem: Weil die Einkommensteuervorauszahlungen nicht geändert wurden, wurde auch der alte Soli fälschlicherweise wieder festgesetzt und nicht an die neue Rechtslage angepasst.
Die Betroffenen müssen selbst nicht tätig werden, teilt die Finanzverwaltung nun offiziell mit (Meldung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz vom 9. Februar). Erforderliche Korrekturen sollen jetzt möglichst bis zum nächsten Vorauszahlungstermin am 10. März vorgenommen werden. Betroffene Steuerzahler sollen automatisch einen neuen, korrigierten Vorauszahlungsbescheid erhalten. Der Einsatz des Bundes der Steuerzahler hat sich also gelohnt!
Zum Hintergrund: Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden vom Finanzamt regelmäßig bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden festgesetzt. Aber auch Arbeitnehmer und Senioren können zur Steuervorauszahlung verpflichtet werden, wenn sich im Steuerbescheid eine größere Nachzahlung zu ihren Lasten ergeben hatte. Liegt das zu versteuernde Einkommen bei einem Ledigen im Jahr 2021 bei weniger als rund 62.120 bzw. bei zusammenveranlagten Paaren bei rund 121.240 Euro, fällt kein Soli mehr an. Dementsprechend dürfte bei den Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheiden für das Jahr 2021 in den meisten Fällen kein Solidaritätszuschlag mehr ausgewiesen werden.
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