Staatswirtschaft 2020
Wir machen uns für sachgerechte Steuerpauschalen stark!
Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge
Menschen mit Behinderung entstehen oft höhere Aufwendungen als denjenigen ohne Einschränkung. Das Steuerrecht berücksichtigt die Benachteiligung, indem die höheren Ausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Bislang waren dafür oft aufwendige Einzelnachweise erforderlich, denn die im Gesetz festgelegten Pauschbeträge waren seit dem Jahr 1975 (!) nicht mehr angepasst worden. Deshalb begrüßte der Bund der Steuerzahler in der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages den Vorschlag, die Pauschbeträge zu verdoppeln und an sozialrechtliche Vorgaben anzupassen. Dies hatte der Verband seit langem gefordert. Allerdings wiesen wir auch darauf hin, dass die Anpassung von Pauschbeträgen grundsätzlich regelmäßig erfolgen sollte, um der Vereinfachungsfunktion gerecht zu werden. Die jetzige Anhebung ersetzt nicht die Überprüfung und die Anpassung in den nächsten Jahren!
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Kommunalkompass
„Für Fragen rund um den Kommunalkompass oder zu einzelnen Themenblöcken stehen Ihnen die Autoren unserer Broschüre zur Verfügung. Gerne können Sie auch weitere Vorschläge zur kommunalen Haushaltskonsolidierung unterbreiten oder uns Beispiele erfolgreicher Haushaltssanierungen zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Mail!“In unserem Kommunalkompass informieren wir Sie über Neuigkeiten rund um Kommunalpolitik und kommunale Haushalte. Wenn Sie den BdSt-Kommunalkompass noch nicht kennen, können Sie diesen hier kostenfrei bestellen.
