Rechtstipp: Hänge-WC und Handtuchheizkörper führen nicht zur Gentrifizierung
Steuertipp: 1%-Regelung beim Firmenwagen - Selbst getragene Maut-, Fähr- und Parkgebühren mindern Nutzungswert nicht
Steuertipp: Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung nutzen
Die sogenannte Homeoffice-Pauschale (gesetzlich: »Tagespauschale«) kann für jeden Kalendertag angesetzt werden, an dem die berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Die Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr (entspricht 210 Tagen). Sie ist auch dann anwendbar, wenn grundsätzlich ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dieser aber nicht genutzt wurde. Der Eintrag erfolgt in Anlage N, Zeile 61, durch Angabe der Anzahl der Homeoffice-Tage. Ein Kalendarium zur Dokumentation der Homeoffice-Tage wird empfohlen.