Rechtstipp: Mietrecht - Treppen ohne Handläufe gehen gar nicht
Rechtstipp: Verkehrsrecht - Auch zugelassener Auspuff darf nicht unnötig lärmen
Steuertipp: Doppelte Haushaltsführung - Allein der Status «verheiratet» beweist keine Beteiligung
Lebt eine Frau in der Bundesrepublik und macht sie eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend, so muss das Finanzamt nicht automatisch unterstellen, dass sich ihr in Russland lebender Ehegatte finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligt. Allein die Tatsache, dass sie verheiratet ist, reicht dafür nicht. Die Finanzverwaltung ist dazu berechtigt, sich in jedem Einzelfall die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nachweisen zu lassen. In dem konkreten Fall ging es um eine Russin, die in Deutschland tätig war und die ihren Lebensmittelpunkt mit ihrem Mann in Russland hatte. (Niedersächsisches FG, 9 K 309/20) - vom 21.09.2022