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Rechtstipp: Mietrecht - Was für die Mietrückstände gilt, kann auch für Betriebskosten-Schulden gelten
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Steuertipp: Übernommene Schulden sind wie ein Kaufpreis zu behandeln
Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Ein vorgeschädigtes Knie gilt nicht als "Dienstunfall"
Auch wenn eine Verletzung während des Dienstsports auftritt, ist sie nicht direkt als Dienstunfall einzuordnen. Es müsse ein »kausaler Zusammenhang« belegt werden. Litt ein Feuerwehrmann schon vor dem Dienstsportunfall unter Knieproblemen, so muss der Dienstherr das nicht als Dienstunfall anerkennen, wenn das Knie während einer Übung "wegknickt". Wurde das Knie des Mannes bereits vor seiner Einstellung operiert (hier am Kreuzband), so ist davon auszugehen, dass es zum Zeitpunkt des Unfalls »nicht mehr vollständig stabil gewesen ist«. (VwG Trier, 7 K 5045/24) - vom 13.05.2025