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Rechtstipp: Verwaltungsrecht: Bringt die Mutter das Kind nicht in die Schule, geht sie in den Bau

26.04.2024

Lässt eine allein sorgeberechtigte Mutter ihren 12-jährigen Sohn nicht zur Schule und gibt sie an, der Junge sei inzwischen im "germanistischen Bildungswesen", so kann sie, zahlt sie das gegen sie festgesetzte Zwangsgeld nicht (eine Kontopfändung scheiterte), sich nicht gegen die Anordnung einer Ersatzzwangshaft (hier für 3 Tage) wehren. Gegen den Jungen selbst könne das Schulamt nicht vorgehen, weil er nicht der Leidtragende einer von ihm nicht verschuldeten Situation werden dürfe. Mit Blick auf die weitere Entwicklung des Jungen und einen möglichen Schulabschluss sei eine kurzzeitige Freiheitsentziehung zur Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrages angemessen. (VwG Schleswig, 9 E 3/23)

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