Steuertipp: Auch Schmiergelder können die Steuer "mindern"
Steuertipp: Umsatzsteuer - Privater Flugunterricht ist nicht mit (Hoch-)Schule zu vergleichen
Rechtstipp: "Soforthilfe Corona" war beitragspflichtig in der Sozialversicherung
Ein Selbstständiger, der im Frühling 2020 Unterstützung aus dem Programm "Soforthilfe Corona" bezogen hat und der freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert war, musste auch auf diesen Zuschuss Beiträge an die Sozialversicherung abführen. Es habe sich bei dieser Zahlung nicht um ein Darlehen gehandelt, sondern um einen Zuschuss, der grundsätzlich nicht zurückzuzahlen sei. Sollte es wegen einer "Überkompensation" doch zu einer Rückzahlungspflicht komme, so könne der Selbstständige diese einkommensteuermindernd in der Steuererklärung geltend machen. Das führe dann (als Ausgleich) zu einer entsprechend geringeren Beitragsgrundlage. (LSG Baden-Württemberg, L 4 KR 82/24) - vom 19.06.2024